AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geltungsbereich
  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch ohne Vertragsinhalt, wenn vom Auftraggeber / Leistungsempfänger / Käufer entgegenstehende Geschäftsbedingungen verwendet werden. Sie gelten auch für weitere Geschäftskontakte.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden.

Allgemeines

Allgemeine Auskünfte, die keine Fachberatung sind, ergehen unverbindlich. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte sowie technische Beratung erteilen wir nach bestem Wissen aufgrund vorliegender Erfahrungen, jedoch unverbindlich mit Haftungsausschluss bis zur Grenze des Vorsatzes. Änderungen der AGB´s werden dem AG auf Wunsch schriftlich mitgeteilt. Ansonsten gilt, dass jeder AG verpflichtet ist, sich selbst regelmäßig über Änderungen zu informieren. Jede Änderung berechtigt den AG zur Kündigung im Rahmen der AGB´s der Hausmann UG

Preise
  1. Wird eine im Auftrag nicht vorgesehene Lieferung oder Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf gesonderte Vergütung. Diese zusätzlichen Aufträge werden durch schriftliche Information auf dem Auftragsformular vom Kunden bestätigt.
  2. Für alle Preise gelten Mindestbuchungszeiten von zwei Arbeitsstunden pro Einzelauftrag für die eine An- und Abfahrtspauschale von 20,00 EURO zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer berechnet wird. Bei Arbeiten von mehr als zwei Stunden im Umkreis von 10 km vom Firmensitz der Hausmann UG entfällt die eine der Entfernung angepasste Anfahrtspauschale von mindestens 20,00 EURO zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. In Parkbewirtschaftungszonen berechnen wir die Parkgebühr für ein Fahrzeug und die Dauer der Leistungserbringung.
  3. Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagszuschläge errechnen sich aus Bestimmungen des Rahmentarifvertrages in seiner aktuellsten Version. Von 2017 - 2020 gilt folgendes: 
  • für Mehrarbeit ab 8 Std. 25 v.H.
  • für Nachtarbeit während der regelmäßigen Arbeitszeit 25 v.H.
  • für Nachtarbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus 100 v.H.
  • für Arbeit an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofern diese auf einen Sonntag fallen 100 v.H.
  • für Arbeiten am Neujahrstag, am Oster- und am Pfingstsonntag, am 01. Mai und an den Weihnachtsfeiertagen, auch wenn  diese auf einen Sonntag fallen 200 v.H.
  • für Arbeiten an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen, sofern diese nicht auf einen Sonntag fallen 150 v.H.
  • bei Sonn- und Feiertagsarbeiten, die an gleicher Arbeitsstelle durch den Auftrag bedingt laufend verrichtet werden, ist jeweils ein Zuschlag von 75 v.H. zu zahlen. 
Nachzulesen z.b. unter §3 Punkt 3.7 Rahmentarifvertrag für Gebäudereiniger. 

Lieferung und Abnahme der Leistungen
Die Abnahme hat durch schriftliche Bestätigung des Kunden oder seines Bevollmächtigten auf dem Lieferschein oder dem Auftragsschein zu erfolgen.Sind diese nicht vorhanden, sind Beschwerden sofort schriftlich zu beanstanden. Ist der AG oder ein Bevollmächtigter nicht vor Ort, entfällt der Haftungsanspruch nach Beendigung der Arbeiten. Etwaige Einwendungen oder Beanstandungen sind sofort zu vermerken oder umgehend schriftlich einzureichen. Spätere Reklamationen werden ausgeschlossen. Für alle gelieferten Waren verbleibt das Nutzungs- und Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung bei der Hausmann UG Glas- & Gebäudereinigung.

Zahlung
  1. Bei Auftragserteilung ist die vollständige Rechnungsanschrift anzugeben.
  2. Teilleistungen können selbständig berechnet werden.
  3. Pro gemahnter Rechnung berechnen wir pauschal 10,00 EURO zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tage, berechtigt die Hausmann UG Glas- & Gebäudereinigung zum Verkauf der Forderung an dritte.  
  4. Entstehen begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit / Zahlungsfähigkeit eines Kunden, so sind wir berechtigt, den erteilten Auftrag abzulehnen oder Abschlagszahlungen anzunehmen.
  5. Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
  6. Als Zahlungsziel ist sofort nach Rechnungslegung und Zugang der Rechnung.
  7. Ändern sich nach Abschluss dieses Vertrages die einschlägigen Tarifverträge, die gesetzlichen Sozialleistungen oder sonstige Kosten, so ändern sich die vereinbarten Preise wie folgt (Ergebnis in %): - Preisänderung bei Änderung der Tariflöhne Lohnkostenanteil 80 % x Änderungssatz 100 % 

  1. Gewährleistung, Haftung Eine Gewährleistung für Reinigungsarbeiten besteht nur bis zum Tag der Abnahme durch den Kunden.
  2. Die Gewährleistung für chemische Produkte erlischt, wenn unsere Ware anders als von uns angegeben angewendet, mit anderen Mitteln vermischt oder gelagert wird.
  3. Die gegen uns gerichteten Gewährleistungsansprüche beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Reklamationen, sind ausschließlich in schriftlicher Form geltend zu machen. Dem Auftragnehmer wird das Recht auf Nachbesserung zugesichert. Eine Verweigerung der Nachbesserung durch den Auftraggeber, berechtigt nicht zur Rechnungskürzung.
  4. Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den aufgrund gesetzlicher Bestimmungen beide Vertragsparteien haften, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Schaden des Dritten nur die Folge einer Maßnahme ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so trägt der Auftraggeber den Schaden allein.
  5. Vertragliche und / oder gesetzliche Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit sie nicht auf grobe Pflichtverletzung oder auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sind ausgeschlossen. Der Kunde kann unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht unmittelbar in Anspruch nehmen.
  6. Die Rückgabe gekaufter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Kündigung 
  1. Der Auftragnehmer kann innerhalb von zwei Tagen nach Auftragserteilung den Auftrag schriftlich ablehnen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistungen auszuführen.
  2. Die Vertragspartner können innerhalb der Probezeit (3 Monate) fristlos unter schriftlicher Angabe von Gründen kündigen. Ab drei Monate beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
  3. Der Auftraggeber kann kündigen, wenn der Auftragnehmer seine schriftlich angemahnten Leistungen nicht erbringt. Mahnungen bedürfen der Schriftform und gelten 3 Monate.

Schlussbestimmungen
  1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten wir unseren Schriftstücken eine fremdsprachige Übersetzung beifügen, so gilt als rechtsverbindlich ausschließlich unsere deutsche Fassung.
  3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
  4. Änderungen dieser AGB sind ausschließlich in schriftlicher Form wirksam.
  5. Die Unwirksamkeit einer dieser Bestimmungen berührt den Bestand der anderen Bestimmungen nicht.

letztes Änderungsdatum 01.06.2019
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